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Steuerumstellung an Vectron-Kassen mit und ohne Commander
für Gastronomie IM-HAUS-Verzehr

Ab dem 01.01.2026 dürfen im Haus verkaufte Speisen wieder mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) versteuert werden. Hierzu kann es sein, dass Sie die Steuerzuweisung der Waren an der Kasse ändern müssen
(von voll (19%) auf ermäßigt (7%)).

Eine kostenfreie Anleitung zum download stellen wir für unsere Vectron Kunden hier bereit:

FAQ – Steuerumstellung 2026 an Vectron-Kassen (IM-HAUS-Verzehr)

Warum muss ich meine Vectron-Kasse ab 01.01.2026 umstellen?

Ab dem 01.01.2026 dürfen im Haus verzehrte Speisen wieder mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % abgerechnet werden. Viele Kassen sind aktuell noch auf 19 % eingestellt und müssen daher angepasst werden

Welche Umsätze betrifft die Umstellung konkret?

Die Umstellung betrifft Speisen für den IM-HAUS-Verzehr.
Andere Umsätze (z. B. Getränke oder ggf. Außer-Haus-Verkauf) können weiterhin anderen Steuersätzen unterliegen und müssen separat betrachtet werden

Muss ich alle Artikel einzeln umstellen?

Nicht zwingend.
In der Regel beziehen Artikel ihre Steuer aus der Warengruppe, der sie zugeordnet sind. Wird die Warengruppe korrekt umgestellt, sind die Artikel automatisch richtig eingestellt – sofern sie die Steuer aus der Warengruppe übernehmen

Wie erkenne ich, ob meine Artikel die Steuer aus der Warengruppe übernehmen?

In der Artikelübersicht gibt es ggf. die Spalte „Prog. aus WG“:

  • 1 = Ja → Artikel übernimmt die Steuer aus der Warengruppe (kein weiterer Aufwand)

  • 0 = Nein → Artikel hat eine eigene Steuerzuweisung und muss geprüft werden

Was muss ich tun, wenn ein Artikel „Prog. aus WG = 0“ hat?

Dann müssen Sie:

  1. Den Artikel öffnen

  2. In der Artikeltabelle nach „Steuer Nr. 1“ suchen

  3. Prüfen, welcher Steuersatz hinter der Nummer (z. B. 1 oder 2) liegt

  4. Den Steuersatz ggf. auf 7 % ändern

Ist Steuer Nr. 1 automatisch 19 % und Steuer Nr. 2 automatisch 7 %?

Nein ❗
Die Nummerierung ist nicht einheitlich.
Welcher Steuersatz sich hinter welcher Nummer verbirgt, sehen Sie:

  • im Commander direkt hinter der Zahl

  • oder an der Kasse über die Auswahlliste

Wo ändere ich die Steuer für eine Warengruppe?

Pfad (sinngemäß):

  • Kassenprogrammierung

  • Artikel etc.

  • Warengruppen

  • Feld „Steuer Nr. 1“ auswählen und auf den passenden Steuersatz ändern

Wie komme ich überhaupt in die Kassenprogrammierung?

Es gibt mehrere Wege:

  • Über Programmmodus / Modus (Chef- oder Manager-Funktion)

  • Ohne Bediener:

    • Taste Modus999 → Modus

    • Passwörter ggf.: 1990, 4711 oder 0815

  • Mit USB-Tastatur:

    • 999 + F1

Brauche ich zwingend den Vectron Commander?

Nein.
Die Steuerumstellung ist sowohl mit als auch ohne Commander möglich.
Ohne Commander erfolgt die Auswahl direkt an der Kasse über Auswahlfenster

Kann ich bei der Umstellung etwas falsch machen?

Ja. Häufige Fehler sind:

  • Falscher Steuersatz hinter der Steuernummer

  • Artikel mit eigener Steuerzuweisung werden übersehen

  • Warengruppe korrekt, Artikel aber falsch eingestellt

Daher empfiehlt das Dokument ausdrücklich, alle relevanten Artikel und Warengruppen zu prüfen

Wer sagt mir verbindlich, welcher Steuersatz gilt?

Die PDF weist ausdrücklich darauf hin, dass keine steuerliche Beratung erfolgt.
Für verbindliche Aussagen zu Steuersätzen sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden

Was passiert, wenn ich die Umstellung nicht rechtzeitig mache?

Dann werden Umsätze möglicherweise weiterhin mit 19 % statt 7 % versteuert.
Das kann zu:

  • falschen Rechnungen

  • Nachfragen vom Steuerberater

  • Problemen bei Betriebsprüfungen führen
    (Implizite Konsequenz aus der beschriebenen Pflicht zur Umstellung)

Was passiert mit bereits gebuchten Umsätzen vor der Steuerumstellung?

Umsätze, die vor der Steuerumstellung gebucht wurden, bleiben unverändert mit dem damals gültigen Steuersatz gespeichert. Eine Steuerumstellung wirkt sich immer nur auf zukünftige Buchungen aus und ändert keine abgeschlossenen Verkäufe.

Kann ich die Steuerumstellung rückgängig machen?

Ja. Die Steuersätze können jederzeit erneut angepasst werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jede Änderung nur für zukünftige Buchungen gilt. Häufiges Hin- und Herwechseln sollte vermieden werden, da dies die Nachvollziehbarkeit von Auswertungen erschwert.

Sollte vor der Steuerumstellung eine Datensicherung durchgeführt werden?

Ja, unbedingt. Vor jeder steuerrelevanten Änderung empfiehlt es sich, eine vollständige Datensicherung der Kasse bzw. des Commander-Datenbestands zu erstellen. So können Einstellungen bei Bedarf wiederhergestellt werden.


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