E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 – Handeln Sie jetzt!
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E‑Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Diese Gesetzesänderung betrifft auch Sie! Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse pünktlich angepasst sind, um weiterhin rechtssicher zu agieren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
E-RECHNUNGSPFLICHT AB DEM 01.01.2025
Warum Sie jetzt handeln müssen:
Gesetzliche Verpflichtung: Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfordert die vollständige Anpassung Ihrer Rechnungsprozesse.
Verfahrensdokumentation nach GoBD: Ihre Rechnungsverarbeitungsprozesse müssen klar und lückenlos dokumentiert sein, um den gesetzlichen Anforderungen des Finanzamts zu entsprechen.
Zukunftssicherheit: Automatisierte Rechnungsverarbeitung und optimierte Abläufe sparen Ihnen langfristig Zeit und Kosten.
E-RECHNUNG
Die Rühlig Group – Ihr verlässlicher Partner für die E‑Rechnung
Seit über 30 Jahren steht die Rühlig Group GmbH & Co. KG für Verlässlichkeit und Expertise. Mit unseren Standorten in Halberstadt, Bad Harzburg und Göttingen sind wir tief in der Region verwurzelt und bieten Lösungen, die weit über diese Grenzen hinausreichen.
Unsere Leistungen:
Anpassung Ihrer Verfahrensdokumentation: Wir helfen Ihnen, Ihre internen Abläufe nach den Vorgaben der GoBD zu aktualisieren und fit für die E-Rechnung zu machen.
Integration eines Internen Kontrollsystems (IKS): Sichern Sie Ihre Rechnungsprozesse durch ein effizientes und gesetzeskonformes Kontrollsystem ab.
Schulungen und Beratung: Unsere Experten unterstützen Sie und Ihr Team bei der Einführung und Umsetzung der E-Rechnung – praxisnah und zukunftssicher.
EIN UNVERBINDLICHES ERSTGESPRÄCH
Fragen zur E-Rechnung?
Wir sind für Sie da!
Die Umstellung auf die E-Rechnung kann eine Herausforderung darstellen. Wir lassen Sie nicht allein. Kontaktieren Sie unser erfahrenes Team und erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Jetzt unverbindlich beraten lassen:
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen können.
ANDREAS SCHMIDT
Consultant Prozess- & Dokumentenmanagement
0172 5614642
schmidt@ruehlig.com
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab dem 1. Januar 2025. Allerdings hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen bis 2027 vorgesehen, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Prozesse zu geben.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Beide Parteien, der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger, müssen ihren Sitz im Inland haben.
Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie muss den europäischen Normen für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen, um eine automatische Verarbeitung zu ermöglichen. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind Beispiele dafür.
Sind PDF-Rechnungen per E-Mail ab 2025 noch zulässig?
Nein, eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Diese muss in einem strukturierten Format vorliegen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?
Ja, es gibt Übergangsregelungen, die bis 2027 gelten. In dieser Zeit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Systeme schrittweise auf die neue Regelung umzustellen. Zudem können Unternehmen zwischen verschiedenen strukturierten elektronischen Formaten wählen, solange diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Was sind die neuen Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit der E-Rechnung?
Ab 2025 wird zwischen „elektronischen Rechnungen“ und „sonstigen Rechnungen“ unterschieden. Elektronische Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Formate, die eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Sonstige Rechnungen umfassen Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie PDF, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen.
Können alternative elektronische Rechnungsformate verwendet werden?
Ja, Unternehmen können auch andere elektronische Formate wie EDI-Verfahren verwenden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die darin enthaltenen Daten maschinenlesbar und konform zur CEN-Norm EN 16931 sind.
Welche Vorteile bringt die Umstellung auf die E-Rechnung?
Die E-Rechnung sorgt für effizientere, automatisierte Abläufe in der Rechnungsverarbeitung, senkt Fehlerquoten und spart langfristig Kosten. Zudem gewährleistet sie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Was passiert, wenn die E-Rechnungspflicht nicht beachtet wird?
Unternehmen, die die E-Rechnungspflicht nicht fristgerecht umsetzen, riskieren finanzielle und rechtliche Konsequenzen, da die Ausstellung von Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, zu Steuerproblemen führen kann.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Unternehmen bereit ist?
Die Rühlig Group GmbH & Co. KG unterstützt Sie bei der Anpassung Ihrer Prozesse, insbesondere bei der Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation und der Integration eines Internen Kontrollsystems (IKS). Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.